Information zur Stiftung für das Mutter-Kind-Heim der JVA Frankfurt III |
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Der Verein Mutter-Kind-Heim Preungesheim e.V. ist deutschlandweit der einzige Förderverein, der eine Mutter-Kind-Einrichtung in einer Justizvollzugsanstalt ideell und finanziell unterstützt und dies bereits seit 1969, dem Entstehungsjahr des ersten Mutter-Kind-Heimes in einer Strafanstalt überhaupt. Der Verein wird seit seiner Gründung (ebenfalls im Jahr 1969) ausschließlich ehrenamtlich geführt und ist ohne Unterbrechung als gemeinnützig anerkannt.
Sich dieser Vorreiterrolle im Justizvollzug bewusst, hat der Verein im September 2017 aus eigenen Mitteln eine Stiftung gegründet, die Stiftung für das Mutter-Kind-Heim der JVA Frankfurt III. Verein und Stiftung verfolgen die gleichen Ziele, nämlich die Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene, sowie die Vertretung der Interessen inhaftierter Mütter und ihrer mit ihnen in der Anstalt lebenden Kinder. Finanzielle Hilfen werden geleistet für Fortbildungskurse, Telefon- und Fahrtkosten, Anschaffung von Spielmaterial, Beteiligung an Kinderfesten usw.
Die Stiftung ist uneigennützig tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Näheres dazu siehe Satzung.
Die Stiftung für das Mutter-Kind-Heim der JVA Frankfurt III unterstützt die Arbeit des Vereins Mutter-Kind-Heim Preungesheim e.V. und ist eine rechtsfähige Stiftung Bürgerlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt am Main. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Stiftung ist vom Finanzamt als steuerbegünstigte Körperschaft anerkannt und im Staatsanzeiger bekannt gemacht.
Bankverbindung: Frankfurter Sparkasse IBAN: DE27500502010200652206 BIC: HELADEF1822
Finanzamt: Frankfurt/M. V-Höchst Steuernummer: 04725040015
Poststelle: Justizvollzugsanstalt Frankfurt III Obere Kreuzäckerstraße 4 60435 Frankfurt am Main
Vorstand Tel.: 06103-62471 Fax: 06103-995810 E-Mail:
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