Stiftung für das Mutter-Kind-Heim der JVA Frankfurt III |
Stiftungszweck Die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene durch bürgerschaftliches Engagement zugunsten dieser Zwecke, insbesondere die Unterstützung des Mutter-Kind-Heimes der Justizvollzugsanstalt für Frauen in Frankfurt am Main/Preungesheim sowie die Verfolgung der Interessen der inhaftierten Mütter und ihrer Kinder. Erläuterung zum Stiftungszweck Mutter-Kind-Heim der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main III – erste Einrichtung dieser Art überhaupt in einer Justizvollzugsanstalt – erfährt seit seiner Errichtung im Jahre 1969 ideelle und finanzielle Unterstützung durch den Verein Mutter-Kind-Heim Preungesheim e.V., der sich im selben Jahr zu diesem Zwecke gegründet hat. Die Gründung der Stiftung für das Mutter-Kind-Heim der JVA Frankfurt III dient sowohl der breiteren Bekanntmachung dieser besonderen Mutter-Kind-Einrichtung als auch der finanziellen Unterstützung des Frankfurter Mutter-Kind-Heimes. Die Gemeinnützigkeit ist anerkannt.
Errichtungsdatum 11. September 2017, Ausstellung der Stiftungsurkunde durch das Regierungspräsidium Darmstadt 11. November 2017, Akademische Feier anlässlich der Stiftungsgründung 31. Oktober 2018, Stiftungseintrag in das Goldene Buch der Stiftungen der Stadt Frankfurt am Main
Antragsmöglichkeit Anträge, Rückfragen und weitere Informationen an/direkt über das Büro der Stiftung, siehe unter Ansprechpartner
Stifter/in Verein Mutter-Kind-Heim Preungesheim e.V.
Sitz/Geschäftsstelle Stiftung für das Mutter-Kind-Heim der JVA Frankfurt III c/o JVA Frankfurt am Main III Obere Kreuzäckerstraße 4 60435 Frankfurt am Main
Ansprechpartner Ortrud Georg-Pathe, Vorstandsvorsitzende Büro der Stiftung: Auestraße 18, 63303 Dreieich Tel.: 06103-62471, Fax: 06103-995810 Mobil: 0162-6878719 |